Dr. jur. Jörg Burkhard – Ihr Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht
in Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Mainz, Offenbach, Hanau, dem gesamten Rhein-Main-Gebiet und bundesweit
ERFAHREN
Meine Erfahrung ist Ihr Vorteil: Ich kenne die Arbeitsweisen und Abläufe in der Finanzverwaltung seit Jahrzehnten und weiß auf was zu achten ist und welche Fehler zu vermeiden sind, damit Ihre Selbstanzeige Erfolg hat. Deswegen sind die von mir begleiteten Selbstanzeigen stets wirksam. Aber auch in streitigen Steuerverfahren, bei Betriebsprüfung, im Einspruchsverfahren oder im Klageverfahren sowie beim BFH, im Steuerstrafverfahren, bei Steuerfahndung und Zollfahndung ist meine Erfahrung Ihr Vorteil: Die hohe Professionalität und die Konzentration ausschließlich auf das Steuerrecht unter Steuerstrafrecht bringen eine hohe Erfahrung, ein großes Know-how und Souveränität bei der Bearbeitung Ihres Falles. Hier bekommen sie alles aus einer Hand was sie zu einer erfolgreichen Vertretung in Ihrer steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Rechtsangelegenheit brauchen.
KOMPETENT
Ich bin Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Betriebsprüfungen, Selbstanzeige und das Wirtschaftsstrafrecht in Frankfurt und bundesweit.
Ich habe mich auf das streitige Steuerrecht, das Steuerstrafrecht, Betriebsprüfungen, Fahndungsprüfungen, Selbstanzeigen, das Wirtschaftsstrafrecht, das Arbeitgeberstrafrecht und tax compliance spezialisiert. Andere Themengebiete oder Aufgabenstellungen bearbeite ich nicht.
Ich bin der festen Überzeugung, daß der außerordentlich hohe Grad meiner Spezialisierung, der nur durch eine Beschränkung auf die vorgenannten Themengebiete erzielt und aufrechterhalten werden kann, die Grundlage für meine Erfolge für meine Mandantschaft ist.
ERFOLGREICH
Ob die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige vorliegen, ob diese ratsam und möglich ist, wer hiermit in den Schutzbereich hineingenommen werden muss und wie diese sogleich ohne weitere Unterlagen erstattet werden kann, erfahren sie bei mir in einem persönlichen Gespräch. Ist die Selbstanzeige die richtige Lösung für Sie, können Sie die Steuern und Zinsen und eventuelle Zuschläge bezahlen, erstelle ich diese und begleite sie beratend in dem weiteren Verfahren. Erfahrungsgemäß leitet die Finanzverwaltung auf eine Selbstanzeige ein Ermittlungsverfahren gegen Sie ein, in dem die Behörde prüft, ob die Selbstanzeige wirksam, insbesondere vollständig war. Die erfolgreiche Vertretung in unzähligen Fällen ist Beweis für eine diskrete, souveräne, nervensparende und professionelle Vertretung meiner Mandanten. Nach keiner einziger Selbstanzeige war hier unwirksam.